Praxis- und Gewerbefinanzierung
Nordanker Immobilien unterstützt Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Heilberufler und Unternehmer bei der Strukturierung von Praxis- und Gewerbefinanzierungen in Hamburg. Die Beratung umfasst Praxisübernahmen und -neugründungen, Investitionsfinanzierungen sowie die Finanzierung gewerblicher Immobilien. Eine Kreditzusage oder ein bestimmter Zinssatz kann nicht garantiert werden; die endgültige Entscheidung trifft das jeweilige Kreditinstitut.
Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker: Finanzierung von Praxisübernahme, Neugründung oder Umbau.
Sonderkonditionen für Berufseinsteiger und Freiberufler, die ihre erste eigene Praxis eröffnen.
Für Unternehmer und Selbstständige: Maschinen, Fahrzeuge, Geschäftsausstattung oder Betriebserweiterung.
Praxisübernahme, Neugründung, Gemeinschaftspraxis, MVZ-Beteiligung oder Praxisumbau.
Übernahme einer bestehenden Apotheke, Neugründung oder Filialerweiterung.
Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und andere Heilberufler mit eigener Praxis.
Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Freiberufler.
Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen mit Investitionsbedarf.
Berufseinsteiger, die ihre erste eigene Praxis oder ihr erstes Unternehmen gründen.
Praxiswert, Investitionsvolumen, Eigenkapital und Ertragskraft werden besprochen. Bei Existenzgründern stehen Businessplan und Ertragsprognose im Mittelpunkt.
Jahresabschlüsse, BWA, Steuerbescheide und Praxisunterlagen werden strukturiert. Bei Praxisübernahmen sind zusätzlich die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Zielpraxis wichtig.
Laufzeit, Tilgung, Zinsbindung und mögliche Förderprogramme werden auf das Vorhaben abgestimmt. Für Heilberufler gibt es bei einigen Banken besondere Konditionen.
Konditionen verschiedener Banken werden verglichen, der Antrag wird vorbereitet und der gesamte Prozess bis zur Auszahlung begleitet.
Die konkreten Anforderungen hängen vom Kreditinstitut, vom Vorhaben und von der persönlichen Situation ab.
Nordanker Immobilien informiert vor der Vermittlungstätigkeit transparent über die Vergütung. Diese Informationen werden im Beratungsgespräch erläutert und vor Vertragsschluss schriftlich mitgeteilt.
Die Vergütung für die Darlehensvermittlung kann in unterschiedlicher Form erfolgen – abhängig vom gewählten Finanzierungsprodukt und dem vermittelnden Kreditinstitut. In vielen Fällen erhält der Vermittler eine Provision von der Bank. In bestimmten Konstellationen kann eine Honorarvereinbarung mit dem Kunden getroffen werden.
Das erste Beratungsgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Die konkrete Vergütungsstruktur wird vor Beginn der Vermittlungstätigkeit offengelegt.
Sie planen eine Praxisübernahme, eine Existenzgründung oder eine Investition in Ihr Unternehmen? In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihr Vorhaben, den Finanzierungsrahmen und die benötigten Unterlagen.