Antworten auf häufige Fragen rund um Immobilienverkauf,
Immobilienbewertung, Baufinanzierung und gewerbliche Projekte.
Bei Wohnimmobilien gilt seit Dezember 2020 § 656c BGB: Käufer und
Verkäufer zahlen jeweils 3,57 % des Kaufpreises inkl.
Mehrwertsteuer. Die Provision wird nur im Erfolgsfall fällig, die
Erstberatung und Bewertung sind kostenlos.
Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Energieausweis,
Baubeschreibung. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich:
Teilungserklärung, Hausgeldabrechnung, Protokolle der
Eigentümerversammlung. Fehlende Unterlagen beschaffen wir gemeinsam.
Ich analysiere Lage, Zustand und Ausstattung vor Ort, werte
Vergleichspreise ähnlicher Objekte aus und berücksichtige die
aktuelle Marktsituation. Das Ergebnis ist eine realistische
Preisempfehlung. Ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194
BauGB ist das nicht – für Verkaufs- und Finanzierungszwecke reicht
unsere Bewertung aber aus.
Zuerst klären wir Ihre finanzielle Situation. Dann hole ich Angebote
ein und erkläre die Unterschiede. Wenn Sie sich für ein Darlehen
entscheiden, begleite ich Sie durch die Unterlagen bis zur
Auszahlung.
Eine Marktbewertung ist eine realistische Einschätzung des
erzielbaren Verkaufspreises. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194
BauGB ist ein formelles Dokument, das vor Gericht Bestand hat. Für
die meisten Verkaufs- und Finanzierungsentscheidungen ist eine
Marktbewertung ausreichend.
Nein, Gewerbeimmobilien haben andere Finanzierungsbedingungen.
Banken verlangen oft höhere Eigenkapitalquoten und die Zinsen liegen
in der Regel über denen für Wohnimmobilien. Ich helfe Ihnen, die
passende Lösung zu finden.