Ratgeber

Wie finde ich einen seriösen Immobilienmakler in Hamburg?

Ein seriöser Immobilienmakler sollte seine Identität, Geschäftsanschrift und erforderlichen Erlaubnisse transparent nennen. Eigentümer sollten außerdem prüfen, wie der Makler den Immobilienwert ermittelt, welche Vermarktungsleistungen vereinbart werden, wie Kaufinteressenten geprüft werden und welche Provision entsteht. Belastbare Referenzen, nachvollziehbare Verträge und ein fester Ansprechpartner sind aussagekräftiger als Superlative oder garantierte Verkaufspreise.

Autor: E. Rassul | Veröffentlicht: 29. Juli 2026 | Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2026

Ausführliche Erklärung

1. Identität und Impressum prüfen

Ein seriöser Makler tritt mit vollständigem Namen, ladungsfähiger Anschrift und einem aktuellen Impressum nach § 5 TMG auf. Wer nur mit Vornamen, Initialen oder ohne konkrete Büroadresse wirbt, erschwert die Überprüfbarkeit. Das Impressum sollte eine erreichbare Telefonnummer und eine verantwortliche Person nennen.

2. Erlaubnisse und Registrierungen einsehen

Immobilienmakler benötigen die Erlaubnis nach § 34c GewO. Wer Darlehen vermittelt, muss nach § 34i GewO registriert sein. Beide Nachweise sollten auf der Website oder auf Nachfrage vorgelegt werden. Die § 34i-Registrierung kann kostenlos unter www.vermittlerregister.info geprüft werden.

3. Immobilienbewertung nachvollziehen

Eine seriöse Werteinschätzung berücksichtigt Lage, Grundstück, Wohnfläche, Baujahr, Zustand, Ausstattung, rechtliche Besonderheiten und aktuelle Vergleichspreise. Der Makler sollte erklären können, wie der vorgeschlagene Angebotspreis zustande kommt – und nicht einfach eine Zahl nennen.

4. Vermarktungsplan verlangen

Ein professioneller Makler legt vor der Beauftragung schriftlich dar, auf welchen Portalen inseriert wird, wie Fotos und Exposé gestaltet werden und wie Interessenten qualifiziert werden. Allgemeine Versprechen ohne konkrete Maßnahmen sind wenig belastbar.

5. Provision schriftlich vereinbaren

Die Maklerprovision muss vor der Beauftragung transparent und schriftlich im Maklervertrag festgehalten werden. Bei Wohnimmobilien gilt § 656c BGB: Käufer und Verkäufer tragen die Courtage grundsätzlich zu gleichen Teilen. Der konkrete Satz sollte klar benannt sein.

Konkrete Checkliste

Vollständiger Name und Anschrift im Impressum?
Erlaubnis § 34c GewO nachgewiesen?
Registrierung § 34i GewO überprüfbar?
Immobilienbewertung nachvollziehbar?
Vermarktungsplan schriftlich erhalten?
Provision transparent vereinbart?
Fester Ansprechpartner genannt?
Vertragslaufzeit und Kündigung verständlich?

Typische Fehler bei der Maklersuche

Nur nach dem niedrigsten Provisionssatz entscheiden

Ein niedriger Provisionssatz sagt nichts über die Qualität der Vermarktung aus. Entscheidend ist das Verhältnis von Leistung und Vergütung.

Auf unrealistische Preisversprechen hereinfallen

Wenn ein Makler einen deutlich höheren Verkaufspreis als andere in Aussicht stellt, ist Vorsicht geboten. Der Markt entscheidet – nicht der Makler.

Fehlende Referenzen ignorieren

Ein Makler ohne nachvollziehbare Referenzprojekte aus Ihrer Region ist schwer einzuschätzen. Fragen Sie gezielt nach vergleichbaren Verkäufen.

Vertrag ohne Prüfung unterzeichnen

Lesen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Provisionshöhe genau. Ein qualifizierter Maklervertrag sollte mindestens einen Monat vor Vertragsbeginn vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Persönliche Beratung zu Ihrem Immobilienverkauf

In einem unverbindlichen Erstgespräch lernen Sie die Arbeitsweise von Nordanker Immobilien kennen – und entscheiden anschließend in Ruhe, ob die Betreuung zu Ihrem Vorhaben passt.

Autor und fachlich verantwortlich: E. Rassul, Friedrich-Ebert-Damm 89b, 22047 Hamburg | Veröffentlicht: 29. Juli 2026